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Impfzwang

Selbst Säuglinge sind für sie nur Laborratten

„Wir werden nie erfahren, wie sicher der Impfstoff ist, wenn wir nicht anfangen, ihn zu geben. So läuft es eben.“

Zitat – Dr. Eric Rubin / Mitglied, FDA VRBPAC

Mitunter bleiben einem Nachrichten „im Halse stecken“. So erging es mir seinerzeit, als ich den Beitrag über Maddy de Garay schrieb und so ergeht es mir auch heute wieder. Das Vaccines and Related Biological Products Advisory Committee (VRBPAC) der FDA will dem BioNTech-Impfstoff von Pfizer für Babys im Alter von 6 Monaten und Kindern bis zu 5 Jahren eine Notfallgenehmigung erteilen, trotz mangelnder Sicherheit und Wirksamkeit, um seine Verwendung zu unterstützen. Das Einzige, was ihnen noch im Weg stehen kann, sind besorgte Eltern, Großeltern und Bürger. Was vorerst nur für die USA entschieden wird, wird mit Sicherheit bald auch für Europa und Deutschland gelten. Daher hier mein Appell an alle Eltern, Großeltern und Betroffene:

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VAERS – 20% Herzerkrankungen nach Covid-19 Impfung

Laut aktuellen VAERS-Daten machen von den 1,2 Millionen gemeldeten Impfschäden allein 20% Herzerkrankungen aus, die nach COVID-Impfstoffen gemeldet wurden. Am Freitag wurden von den Centers for Disease Control and Prevention aktuelle VAERS-Daten veröffentlicht. Demnach enthielten diese insgesamt 1.217.333 Berichte über unerwünschte Ereignisse aus allen Altersgruppen unmittelbar nach COVID-Impfstoffen, darunter 26.699 Todesfälle und 217.301 schwere Verletzungen im Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 1. April 2022. Diese Zahlen beinhalten allein die Folgeschäden in den USA. Nicht enthalten sind Meldungen aus anderen Ländern.

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18 Tage Hungerstreik – der griechische Weg

In Deutschland ist das sogenannte Impfpflichtgesetz für Ü18 und Ü60 vorerst vom Tisch. Soweit die m.E. gute Nachricht. Allerdings ist damit längst nicht das Problem der im Herbst folgenden Covid-19-Maßnahmen gelöst. Noch steht die Entscheidung zu den EU-Impfpässen aus. Vor allem die Impfpflicht für die Mitarbeiter des Pflege-, und Gesundheitswesens schwebt noch wie ein Damoklesschwert über die Betroffenen. Der Bundestag und der Bundesrat beschlossen am 10.12.2021 mit dem § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine umfassende Impfpflicht im Gesundheitswesen.

Dieser Impfzwang im Gesundheitswesen soll ab 15.03.2022 wirksam werden. Der Zwang zur Impfung stellt nicht nur eine Abschaffung der verbürgten Rechte aus dem Grundgesetz dar, nachdem jeder Bürger ein Anrecht auf Unversehrtheit seines Körpers und der freien Entscheidung diesbezüglich hat. Sondern sie gefährdet indirekt auch die Versorgung alter und kranker Menschen. Sie wirft auch existentielle Fragen nach dem Unterhalt für die Mitarbeiter und deren Familien auf. Der billige Applaus aus dem Bundestag ist längst verflogen und hat sich als miserable Farce erwiesen.

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