Der Digital Services Act will einen europäischen Weg der Sprach- und Rederegulierung finden, der die nationalen Regulierungen und rechtlichen Anforderungen der einzelnen EU-Staaten nur unzureichend berücksichtigt. Plattformbetreiber, wie Telegram, Meta (Facebook) und X (Twitter) sehen sich in diesem Zusammenhang mit der Aufgabe konfrontiert, ihre Moderationsrichtlinien an die neu erlassenen rechtlichen Vorgaben anzupassen und gleichzeitig die nationalen Besonderheiten ihrer europäischen Nutzerbasis zu berücksichtigen. Das ist im Grunde kaum möglich, da z.B. im deutschen Grundgesetz die Redefreiheit garantiert ist.
Der Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) sichert die Rede-, Meinungs- und Pressefreiheit zu.
Der genaue Wortlaut des relevanten Absatzes ist:
Artikel 5 GG, Absatz 1:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“Allerdings gibt es auch Einschränkungen, die in Absatz 2 festgelegt sind:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Das bedeutet, dass die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos ist, sondern durch andere Gesetze (wie etwa das Strafgesetzbuch bei Verleumdung oder Volksverhetzung), also staatlich juristisch eingeschränkt werden kann. Diese bisher gültige Regelung findet allgemeine Zustimmung in der Bevölkerung. Dies ist auch im Kontext des Digital Services Act und der Plattformmoderation relevant, da hier die Balance zwischen Meinungsfreiheit und ihren gesetzlichen Grenzen zumindest fragwürdig ausgelegt wird. Die ausschließliche Festlegung durch geltendes Recht und deren Anwendung durch Gerichte wird ausgehöhlt oder eben umgangen.
Die Frage der demokratischen Legitimation privater Contentmoderation gewinnt zusätzlich an Brisanz, wenn man die zunehmende Bedeutung digitaler Plattformen für den politischen Diskurs betrachtet. Meinungsunterschiede und öffentliche Debatten werden heute maßgeblich in sozialen Medien ausgetragen, politische Bewegungen organisieren sich über digitale Kanäle, und die öffentliche Meinungsbildung findet zu einem großen Teil online statt. Die Entscheidungen privater Unternehmen über die Zulässigkeit von Inhalten hätten damit direkten Einfluss auf demokratische Prozesse. Es ist hierbei wichtig, sich daran zu erinnern, dass Privatunternehmen immer finanzielle Interessen verfolgen und dem Gewinnstreben verpflichtet sind. Sie werden entsprechend am unbedingten Erhalt ihrer Plattform interessiert sein.
Der DSA reagiert auf die aktuelle Entwicklung mit einem mehrstufigen Regulierungsansatz. Neben den allgemeinen Verpflichtungen für alle Plattformen sieht er spezifische Anforderungen für verschiedene Dienstetypen vor. Besonders relevant sind dabei die Regelungen für große Online-Plattformen, die aufgrund ihrer Marktmacht und gesellschaftspolitischen Bedeutung einer verschärften Aufsicht unterliegen. Mit anderen Worten, je größer der Einfluss einer Plattform auf die öffentliche Meinung, desto strengere Regulierung und Zensur werden gefordert.
Die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden wird durch den DSA ebenfalls neu definiert. Sie erhalten weitreichende Befugnisse zur Durchsetzung der Vorschriften, einschließlich der Möglichkeit, empfindliche Geldbußen zu verhängen. In Deutschland hat man insbesondere die NGO „ResPect“, unter Leitung des Islamgelehrten Ahmed Haykel Gaafar, gegründet, also eine nicht staatliche Organisation, die sich dieser Aufgabe widmen wird. Demnach wird also eine Kontroll- und Entscheidungsinstanz mit vormals juristischen Aufgaben beauftragt. Gleichzeitig sieht der DSA Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden verschiedener Mitgliedstaaten vor, um eine einheitliche Anwendung der Regelungen im gesamten EU-Raum durchzusetzen. Somit könnten nationale Gesetzgebungen und deren Anwendung ausgehebelt werden.
Kritiker sehen hier die Gefahr einer übermäßigen Regulierung, die speziell die Ausübung von nationalem Recht benachteiligen könnte.
John Milton – der ewige Kampf um Redefreiheit
Bereits 1644 formulierte John Milton in seiner bahnbrechenden Schrift „Areopagitica“ (Der Titel des Werks leitet sich von „Areopagus“ („ Hügel des Ares “) ab, dem Namen des Ortes, von dem aus das Hohe Gericht von Athen seine Gerichtsbarkeit wahrnahm und eine allgemeine Zensur verhängte.) grundlegende Argumente gegen Zensur und für die Bedeutung eines freien Meinungsaustauschs. Seine zentrale These, dass Wahrheit nur im offenen Wettstreit der Ideen gefunden werden kann, gewinnt im Kontext des Digital Services Act neue Aktualität. Milton argumentierte damals gegen die Vorzensur von Büchern durch die englische Krone – heute stehen wir vor der Frage, inwieweit private Unternehmen als „Torwächter“ des digitalen Diskurses fungieren sollten und dürfen.
Miltons Argumentation, dass die Unterdrückung von Meinungen letztlich der Gesellschaft mehr schadet als die Äußerung problematischer Ansichten, muss im Kontext moderner Kommunikationsplattformen neu gedacht werden. Die Geschwindigkeit und Reichweite digitaler Kommunikation stellen dabei völlig neue Herausforderungen dar, die Milton in seiner Zeit nicht antizipieren konnte. Dennoch bleibt sein Grundgedanke relevant: Eine lebendige Demokratie braucht den offenen Austausch von Ideen.
Milton argumentierte, dass die Wahrheit nur durch den freien Austausch von Ideen gefunden werden kann. Wenn der Staat entscheidet, welche Ideen veröffentlicht werden dürfen, behindert dies den Zugang zu vielfältigen Perspektiven, die für die Erkenntnis der Wahrheit notwendig sind. Hat die gegenwärtige Politik Angst vor Wahrheiten?
John Milton war der Ansicht, dass die Bürger mündig genug seien, um selbst zwischen guten und schlechten Ideen zu unterscheiden, und dass es der Zensur nicht bedarf, um sie vor falschen oder schädlichen Überzeugungen zu schützen.
Er sah in der Zensur eine Form der Unterdrückung, die nicht nur die Freiheit des Individuums beschneidet, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes schadet. Wenn nur bestimmte Ideen und Schriften zugelassen werden, verkümmert der intellektuelle Diskurs und es entstehen Monopole des Denkens. Dazu führte er historische Beispiele an, insbesondere die Freiheit des antiken Griechenlands und Roms, um zu zeigen, dass Kulturen, die intellektuelle Freiheit gewährten, florierten, während diejenigen, die Zensur ausübten, in Stagnation gerieten.
Der DSA zeigt einen interessanten Bezug zu Miltons Konzept der „selbstreinigenden Kraft“ des freien Diskurses. Der DSA setzt stark auf Kontrolle und Korrekturen von Meinungen – im Gegensatz zu Miltons Vertrauen in die Urteilskraft der Bürger.
Ein weiterer demokratischer Aspekt ist die Frage der Eigenverantwortung der Bürger. Der DSA weist den Plattformbetreibern eine dominante Rolle bei der Gestaltung des öffentlichen Diskurses zu. Dies steht in einem Widerspruch zu Miltons Vorstellung von einem weitgehend selbstregulierenden Marktplatz der Ideen. Dahingegen ermächtigt der DSA individuelle, von den privaten Vorstellungen abhängige, Grenzen zu setzen – etwa bei willkürlich als illegal eingestuften Inhalten oder bei vermeintlicher Desinformation.
Der Umgang mit Desinformation stellt in jedem Fall zuerst einmal eine Form der Zensur dar. Milton argumentierte, dass falsche Ideen zwangsläufig im offenen Diskurs widerlegt werden würden. In der digitalen Sphäre zeigt sich zwar, dass Fehlinformation nicht selten schneller verbreitet als deren Richtigstellung. Dennoch hat sich auch im Laufe der Gegenwart letztendlich immer die Wahrheit Bahn gebrochen. Erinnert sei hier nur an die Vorgänge im Bezug auf die Corona-Impfungen, die Pandemiemaßnahmen oder der Einsatz von Chemtrails aka Geoengineering.
Die internationale Dimension des digitalen Diskurses fügt der Debatte eine weitere Komplexitätsebene hinzu. Während Milton sich primär mit dem nationalen Kontext befasste, werden moderne Contentmoderationen und ihre Regulierung von den Initiatoren global gedacht. Der DSA versucht hier, eigene Standards zu setzen, die potenziell weltweite Auswirkungen haben können.
Die Frage der demokratischen Legitimation von Moderationsentscheidungen außerhalb der jeweils geltenden Rechtssprechung gewinnt vor diesem Hintergrund besondere Bedeutung. Milton sah die staatliche Zensur als Hauptgefahr für den freien Diskurs. Heute müssen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, welche demokratischen Befugnisse es gibt, diese Entscheidungen in die Hände privater Unternehmen und Organisationen zu legen.
Die Verlagerung der Definitionshoheit über zulässige Äußerungen von staatlichen Institutionen zu privaten Akteuren wirft fundamentale Fragen zur demokratischen Legitimation auf. Während staatliche Entscheidungen traditionell durch demokratische Prozesse, parlamentarische Kontrolle und eine unabhängige Justiz legitimiert werden, fehlen bei privaten Unternehmen und NGOs vergleichbare Mechanismen der demokratischen Rückkopplung.
Während staatliche Gerichte erst nach einer möglicherweise rechtswidrigen Äußerung tätig werden, treffen private Moderationsteams ihre Entscheidungen bereits im Vorfeld. Man möchte also Vergehen unterdrücken, die es noch gar nicht gibt. Dies führt nicht nur zu einer faktischen Vorverlagerung eines ominösen Rechtsverständnisses in den privaten Raum, wobei die Entscheidungsträger primär ihren eigenen Richtlinien und wirtschaftlichen Interessen verpflichtet sind.
Die Rolle von NGOs in diesem Prozess verdient besondere Aufmerksamkeit. Viele Plattformen arbeiten eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, die als „trusted flaggers“ (Zensoren und Denunzianten) bezeichnet werden und Inhalte zur Löschung und zur Anzeige vorschlagen können. Diese Organisationen verfügen oft über spezifische Finanzierungen, deren Herkunft ebenfalls oft aus Unternehmen oder Parteien stammen, agieren aber außerhalb demokratisch legitimierter Strukturen. Ihre Einbindung in Moderationsprozesse schafft eine parallele Struktur zur staatlichen Rechtsdurchsetzung im Interesse einzelner Ideologien.
Besonders problematisch erscheint die mangelnde geografische Kongruenz zwischen demokratischer Legitimation und faktischer Regelungsmacht. Während staatliche Souveränität territorial begrenzt ist, agieren digitale Plattformen global. Dies führt dazu, dass Moderationsentscheidungen, die beispielsweise in Kalifornien getroffen werden, unmittelbare Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Europa haben können.
So bleibt die grundsätzliche Frage bestehen, inwieweit private Akteure legitimerweise quasi-hoheitliche Funktionen in der Regulierung des öffentlichen Diskurses übernehmen können. Die Anforderung an Plattformen, binnen 24 Stunden über die Löschung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte zu entscheiden, zwingt sie faktisch in die Rolle von Ersatzgerichten.
Diese Entwicklung wird durch die zunehmende Komplexität der Rechtsmaterie noch verstärkt. Die Bewertung der Rechtmäßigkeit von Äußerungen erfordert oft eine sorgfältige Abwägung verschiedener Grundrechte und die Berücksichtigung spezifischer Kontexte. Während staatliche Gerichte dafür über spezialisiertes Personal und etablierte Verfahren verfügen, müssen private Moderationsteams diese Entscheidungen unter hohem Zeitdruck und oft mit begrenzten Ressourcen und Kenntnissen treffen.
Ein weiterer kritischer Aspekt ist die Vermischung von rechtlichen und privatrechtlichen Maßstäben. Plattformen orientieren sich bei ihren Moderationsentscheidungen nicht nur an geltendem Recht, sondern auch an eigenen Community-Standards, die oft strenger sind als die gesetzlichen Vorgaben. Dies kann letztendlich nur eine faktische Privatisierung der Normsetzung im öffentlichen Diskurs bedeuten.
Die demokratiegefährdenden Implikationen dieser Entwicklung sind weitreichend. Während staatliche Institutionen dem Prinzip der Gewaltenteilung unterliegen, vereinen private Plattformen legislative (Festlegung von Community-Standards), exekutive (Durchsetzung durch Contentmoderation) und judikative Funktionen (Entscheidung über Beschwerden). Diese Konzentration von Macht steht im Widerspruch zu klassischen demokratischen Prinzipien.
Die Auswirkungen auf den politischen Diskurs sind bereits deutlich spürbar. Die Entscheidung privater Plattformen, bestimmte politische Akteure oder Äußerungen zu moderieren, kann direkten Einfluss auf demokratische Prozesse haben. Dies wurde besonders deutlich bei der Sperrung hochrangiger politischer Accounts, die zu intensiven Debatten über die Grenzen privater Moderationsmacht führte.
Der Verlust staatlicher Steuerungsfähigkeit zeigt sich auch in der Schwierigkeit, nationale Regelungen effektiv durchzusetzen. Während demokratisch legitimierte Gesetze territorial begrenzt sind, können sich Plattformen dieser Regulierung durch ihre globale Präsenz teilweise entziehen. Dies führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen demokratischer Souveränität und privatwirtschaftlicher Handlungsfreiheit.
Mein persönliches Fazit
Die Analyse der Wechselwirkungen zwischen dem Digital Services Act, privater Contentmoderation und demokratischen Prozessen offenbart ein komplexes Spannungsfeld, das unsere Gesellschaft in den kommenden Jahren weiter beschäftigen wird und muss. Der DSA stellt einen ambitionierten Versuch dar, die digitale Kommunikationssphäre zu regulieren und dabei sowohl die Rechte der Nutzer als auch die der Plattformen zu kontrollieren und zu beschneiden.
Die Verlagerung der Definitionsmacht über zulässige Äußerungen von staatlichen zu privaten Akteuren markiert eine historische Zäsur in der Entwicklung demokratischer Gesellschaften. Während traditionell die Balance zwischen Meinungsfreiheit und ihren Grenzen durch demokratisch legitimierte Institutionen ausgehandelt wurde, liegt diese Verantwortung nun zunehmend in den Händen privater Unternehmen. Diese Entwicklung birgt erhebliche Risiken sowohl für gesellschaftliche Prozesse als auch für die Meinungsfreiheit an sich.
Die technischen Möglichkeiten und globale Reichweite der Plattformen ermöglichen eine schnelle Reaktion auf gesellschaftliche und demografische Entwicklungen. Die Standardisierung von Moderationspraktiken kann zur Unterdrückung von Nuancen im Disput führen und Entwicklungen demokratischer Art unterdrücken.
Hinzu kommen Bedenken hinsichtlich der demokratischen Legitimation und Kontrolle dieser Prozesse. Die Konzentration von quasi-hoheitlicher Macht in den Händen weniger, meist amerikanischer Technologieunternehmen, stellt eine Herausforderung für die demokratische Souveränität europäischer Staaten und deren Bürger dar. Der DSA verstärkt dieses Problem durch zentrierte Aufsicht, kann aber die grundsätzliche Problematik der privatisierten Rechtsdurchsetzung nicht vollständig überprüfen. Anders als bei bisherigen Gerichtsentscheiden, in denen der sprachliche, individuelle und kulturelle Kontext berücksichtigt wurde, können diese Unternehmen ausschließlich pauschale und verallgemeinernde Entscheidungen treffen.
Besonders kritisch erscheint die Vermischung verschiedener nationaler Normensysteme. Während staatliche Gerichte ausschließlich auf Grundlage geltenden Rechts entscheiden, orientieren sich Plattformen an einer Kombination aus rechtlichen Vorgaben, eigenen Community-Standards und wirtschaftlichen Erwägungen. Dies führt zu einer schleichenden Privatisierung der Normsetzung für den öffentlichen Diskurs, die demokratisch bedenklich und gefährlich erscheint.
Die historische Parallele zu Miltons Argumenten gegen staatliche Zensur erreicht in diesem Kontext neue Brisanz. Während Milton sich gegen die Kontrolle des Diskurses durch die Krone wandte, sehen wir uns heute mit der Herausforderung konfrontiert, dass private Akteure eine ähnlich mächtige Position in der Regulierung des öffentlichen Meinungsaustauschs einnehmen. Die Frage, wie die „selbstreinigende Kraft“ des freien Diskurses unter den Bedingungen digitaler Kommunikation gewährleistet werden kann, bleibt dabei aktuell.
Der DSA markiert einen beängstigenden Schritt in der Entwicklung eines regulatorischen Totalitarismus für digitale Plattformen und den öffentlichen Diskurs. Seine praktische Wirksamkeit wird maßgeblich von der konsequenten Durchsetzung und der Bereitschaft der Plattformen zur konstruktiven Zusammenarbeit abhängen. Das würde allerdings bedeuten, dass ehemals demokratische und nationale Entscheidungen und Zuständigkeiten in die Hände privater global agierender Großunternehmen wandern und entsprechend wichtige politische Entscheidungen und Abläufe durch deren finanziellen und politischen Interessen reguliert werden können.
Für die Zukunft zeichnen sich bereits weitere Herausforderungen ab. Die zunehmende Bedeutung künstlicher Intelligenz in der Content-Moderation, die Entstehung neuer Kommunikationsformen und -plattformen sowie die fortschreitende Verschmelzung von Online- und Offline-Kommunikation werden neue Fragen und Herausforderungen für uns alle aufwerfen. Die Gesellschaft wird sich dabei immer wieder neu mit dem Spannungsverhältnis zwischen privater Macht Einzelner und den demokratischen Prinzipien des Gemeinwohls auseinandersetzen müssen. Hierbei ist jeder einzelne Bürger aufgerufen, seine persönlichen Rechte und Freiheiten zu verteidigen.
Letztlich wird die Durchsetzung und der Bestand des DSA und ähnlicher Regulierungsansätze daran zu messen sein, inwieweit es uns gelingt, einen öffentlichen Raum zu schaffen, der sowohl die Grundrechte der Nutzer schützt als auch die demokratische Kontrolle über die Regeln des öffentlichen Diskurses in den Händen demokratisch legitimierter Institutionen zu behalten. Dies erfordert einen kontinuierlichen Dialog zwischen allen beteiligten Akteuren und die Bereitschaft, regulatorische Ansätze an bewährten, freien und demokratischen Maßstäben zu messen.
Die Herausforderung besteht darin, die Vorteile sozialer Plattformen zu nutzen, ohne dabei die demokratische Kontrolle und rechtliche Legitimation aus den Augen zu verlieren. Der DSA bietet dafür keinen wohlwollenden Rahmen. Dessen Weiterentwicklung und praktische Umsetzung gefährden nicht nur die freie Rede, sondern auch die gemeinsame Suche nach Wahrheit und die Möglichkeit, als demokratische Gesellschaft zu wachsen. Es wird zu prüfen sein, inwieweit der „Digital Services Act“ mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist und ob er eine demokratische Legitimation hat. Das wird sowohl juristisch zu prüfen sein, als auch von der Bereitschaft politischer und juristischer Instanzen, sich der res publica, also dem Gemeinwohl, unterzuordnen.