Privatisierung der Meinungsregulierung: Analyse des “Digital Services Acts”
Der Digital Services Act will einen europäischen Weg der Sprach- und Rederegulierung finden, der die nationalen Regulierungen und rechtlichen Anforderungen der einzelnen EU-Staaten nur unzureichend berücksichtigt. Plattformbetreiber, wie Telegram, Meta (Facebook) und X (Twitter) sehen sich in diesem Zusammenhang mit der Aufgabe konfrontiert, ihre Moderationsrichtlinien an die neu erlassenen rechtlichen Vorgaben anzupassen und gleichzeitig die nationalen Besonderheiten ihrer europäischen Nutzerbasis zu berücksichtigen. Das ist im Grunde kaum möglich, da z.B. im deutschen Grundgesetz die Redefreiheit garantiert ist. Der Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) sichert die Rede-, Meinungs- und Pressefreiheit zu. Der genaue Wortlaut des relevanten Absatzes ist:Artikel 5 GG, Absatz 1:“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.” Allerdings gibt es auch Einschränkungen, die in Absatz 2 festgelegt sind:“Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.” Das bedeutet, dass die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos ist, sondern durch andere Gesetze (wie etwa das Strafgesetzbuch bei Verleumdung oder Volksverhetzung), also staatlich juristisch eingeschränkt werden kann. Diese bisher gültige Regelung findet allgemeine Zustimmung in der Bevölkerung. Dies ist auch im Kontext des Digital Services Act und der Plattformmoderation relevant, da hier die Balance zwischen Meinungsfreiheit und ihren gesetzlichen Grenzen zumindest fragwürdig ausgelegt wird. Die ausschließliche Festlegung durch geltendes Recht und deren Anwendung durch Gerichte wird ausgehöhlt… Weiterlesen »Privatisierung der Meinungsregulierung: Analyse des “Digital Services Acts”