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Europas Krise: Macht, Vertrauen und Souveränität

Europa steht in Flammen – und Brüssel gießt Öl ins Feuer

Über Wahlen, die nicht gelten dürfen, Milliarden, die anderswo gebraucht werden, und eine politische Klasse, die sehr genau weiß, was sie tut.

Es brennt in Europa.

In Frankreich werden Geschäfte geplündert, Fahrzeuge angezündet und Polizisten angegriffen. In Polen streiten Regierung und Präsident darüber, wer das Verfassungsgericht rechtmäßig kontrolliert. In Rumänien wurde eine Präsidentschaftswahl annulliert, nachdem ein Kandidat gewonnen hatte, mit dem die etablierten politischen Kräfte offenbar nicht gerechnet hatten. In Bulgarien musste das Ergebnis einer Parlamentswahl nachträglich korrigiert werden. In Serbien hat eine studentische Protestbewegung die politische Ordnung erschüttert und inzwischen eine Parlamentswahl gewonnen. In der Ukraine marschieren ASOW-Einheiten mit SS-Symbolen auf den Straßen und die EU-Eliten träumen von einem unmöglichen Sieg.

Und in Brüssel spricht man weiterhin von europäischen Werten, Demokratie und Stabilität.

Es gehört zu den bemerkenswertesten Leistungen der europäischen Politik, selbst angesichts wachsender gesellschaftlicher Spannungen noch den Eindruck zu vermitteln, im Grunde verlaufe alles nach Plan.

Vielleicht ist das sogar richtig. Vielleicht verläuft tatsächlich vieles nach Plan. Nur stellt sich zunehmend die Frage, wessen Plan das eigentlich ist.

Ich glaube längst nicht mehr, dass die europäische Entwicklung der vergangenen zehn Jahre hauptsächlich das Ergebnis politischer Unfähigkeit, mangelnder Voraussicht oder einer unglücklichen Verkettung von Fehlentscheidungen ist.

Ich halte es für möglich, dass diese Politik bewusst betrieben wird, dass ihre gesellschaftlichen Folgen bekannt sind und dass die Verantwortlichen sie in Kauf nehmen, weil andere politische, wirtschaftliche oder geopolitische Ziele für sie wichtiger geworden sind.

Das ist meine Einschätzung, kein bewiesener Gesamtbefund.

Aber sie erklärt aus meiner Sicht manches überzeugender als die Vorstellung, dass hochrangige Politiker mit Hunderten Beratern, Fachreferenten, wissenschaftlichen Diensten und umfangreichen Informationen seit einem Jahrzehnt immer wieder zufällig dieselben Fehler begehen.

Vielleicht besteht das Problem nicht darin, dass Europas Regierende nicht wissen, was sie tun.

Sie wissen es eher sehr genau.

I. Wenn Wahlen zum Problem werden

Am 24. November 2024 gewann Călin Georgescu überraschend die erste Runde der rumänischen Präsidentschaftswahl. Ein nationalistisch auftretender, EU-kritischer Außenseiter lag plötzlich vor den Kandidaten der etablierten Parteien.

Am 2. Dezember bestätigte das rumänische Verfassungsgericht zunächst das Wahlergebnis.

Vier Tage später annullierte dasselbe Gericht den gesamten Wahlprozess.

Die Begründung: Erkenntnisse über koordinierte Manipulation in sozialen Medien, Unregelmäßigkeiten der Wahlkampffinanzierung und mutmaßliche ausländische Einflussnahme.

Die vorgesehene Stichwahl fand nicht statt. Georgescu durfte bei der Wiederholung 2025 nicht erneut antreten.

Man kann Georgescu politisch ablehnen. Man kann seine Aussagen fragwürdig finden. Man kann selbstverständlich verlangen, dass mutmaßliche Manipulationen aufgeklärt werden.

Aber eine Demokratie muss eine entscheidende Frage beantworten können: Welche Beweise rechtfertigen es, eine bereits durchgeführte Wahl vollständig aufzuheben?

Die OSZE-Wahlbeobachter bemängelten später ausdrücklich, dass die Zulassung von Kandidaten bei der Wiederholungswahl durch Gerichtsentscheidungen statt durch hinreichend klare gesetzliche Kriterien eingeschränkt wurde.

Auch die Venedig-Kommission des Europarates betonte, dass die Annullierung von Wahlergebnissen auf konkreten Beweisen beruhen und durch ausreichende Verfahrensgarantien abgesichert sein müsse.

Die Wahl wurde von einem rumänischen Gericht annulliert. Eine Anweisung aus Brüssel ist nicht nachgewiesen.

Doch damit verschwindet das politische Problem nicht.

Millionen Menschen geben ihre Stimme ab. Ein Kandidat gewinnt. Anschließend werden die Stimmen für diese Wahl als ungültig behandelt, und bei der Wiederholung fehlt einer der zuvor erfolgreichsten Kandidaten auf dem Stimmzettel.

Wie soll unter solchen Umständen Vertrauen entstehen?

Es reicht nicht, eine Entscheidung für legal zu erklären. Demokratie lebt nicht allein von juristischen Zuständigkeiten, sondern ebenso von der Überzeugung der Bevölkerung, dass politische Macht tatsächlich durch ihre Stimme begrenzt und verändert werden kann.

Wenn diese Überzeugung verloren geht, kann ein Staat noch so viele demokratische Institutionen besitzen.

Er verliert die demokratische Glaubwürdigkeit.

Besonders gefährlich wird es, wenn sich der Eindruck verfestigt, demokratische Verfahren seien nur solange erwünscht, wie sie politisch akzeptable Ergebnisse hervorbringen.

Ob dieser Eindruck im rumänischen Fall berechtigt ist, lässt sich nicht allein aus dem Wahlausgang ableiten.

Aber dass er entstanden ist, sollte den europäischen Verantwortlichen mehr zu denken geben als die politische Gesinnung eines einzelnen Kandidaten.

II. Georgien – die Demokratie als Exportartikel

Im Mai 2024 reiste Michael Roth, SPD-Politiker und damaliger Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages, nach Georgien.

Gemeinsam mit Parlamentariern anderer europäischer Länder traf er Vertreter der Regierung, der Opposition und der Zivilgesellschaft.

Am 14. Mai nahm er an einer Demonstration in Tiflis gegen das georgische Gesetz über ausländische Einflussnahme teil. Das hat Roth selbst öffentlich bestätigt.

Er forderte die georgische Regierung außerdem unmissverständlich auf, das Gesetz zurückzuziehen, und verband dessen Verabschiedung mit negativen Aussichten für den europäischen Integrationsprozess Georgiens.

Georgien ist kein Mitglied der Europäischen Union. Es ist ein souveräner Staat.

Nun war das umstrittene Gesetz keineswegs harmlos. Kritiker sahen darin ein Instrument, um unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen unter Druck zu setzen. Internationale Beobachter dokumentierten später erhebliche Probleme bei der Parlamentswahl vom Oktober 2024.

Allerdings beantwortet das nicht die Frage, welche Rolle ein deutscher Bundestagsabgeordneter in einer innenpolitischen Auseinandersetzung dieses Staates spielen sollte. Aber es wirft die Frage auf, inwieweit er versuchte Einfluss zu nehmen und in wessen Auftrag.

Es ist ein Unterschied, ob ein Politiker Menschenrechtsverletzungen kritisiert oder demonstrativ auf einer Protestveranstaltung gegen eine ausländische Regierung auftritt. Wessen Willen vertrat Michael Roth dort?

Denjenigen seiner deutschen Wähler? Den einer georgischen Oppositionsbewegung? Oder eine europäische Vorstellung davon, welche politische Entwicklung in Georgien stattzufinden habe?

Man stelle sich vor, ein russischer oder chinesischer Spitzenpolitiker würde in Berlin an einer Demonstration gegen ein deutsches Gesetz teilnehmen und der Bundesregierung erklären, welche politischen Entscheidungen sie zu treffen habe.

Die Empörung wäre vermutlich beträchtlich. Und durchaus verständlich.

Warum aber sollte eine solche Einmischung weniger problematisch erscheinen, wenn sie von einem deutschen Politiker ausgeht und im Namen europäischer Werte erfolgt?

Auch die Europäische Volkspartei unter Manfred Weber ist Teil dieses politischen Kräftefeldes. Weber ist CSU-Politiker. Seine Partei und ihre europäischen Partner nehmen durch öffentliche Stellungnahmen und die Zusammenarbeit mit politischen Kräften anderer Staaten Einfluss auf europäische Entwicklungen.

Das ist zunächst gewöhnliche internationale Parteipolitik.

Kritikwürdig wird sie dort, wo dieser Einfluss mit der moralischen Autorität europäischer Institutionen versehen wird und politische Alternativen grundsätzlich als Abkehr von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erscheinen.

Denn die Demokratie eines souveränen Landes ist nicht automatisch dann in Gefahr, wenn dessen Regierung Brüssel widerspricht.

Und sie ist nicht automatisch gerettet, wenn die Opposition eine europäische Flagge schwenkt.

III. Bulgarien, Serbien, Polen – die Krise der politischen Legitimität

In Bulgarien stellte das Verfassungsgericht im März 2025 schwere Unregelmäßigkeiten bei der Parlamentswahl vom Oktober 2024 fest. In wessen Auftrag?

Die Wahl von 17 Abgeordneten wurde für rechtswidrig erklärt. Nach der Neuberechnung erhielt die Partei Welitschie zehn Mandate, obwohl sie zunächst knapp an der Vierprozenthürde gescheitert war.

Das Gericht korrigierte damit einen Teil des Wahlergebnisses. Es annullierte nicht die gesamte Wahl.

Die gerichtliche Korrektur kann durchaus ein Zeichen funktionierender Kontrolle sein. Zugleich offenbart sie, wie erheblich die Probleme bei der Erfassung und Überprüfung von Wählerstimmen waren.

In Serbien hatte sich seit dem tödlichen Einsturz eines Bahnhofsvordachs in Novi Sad im November 2024 eine breite Protestbewegung entwickelt.

Aus den Protesten gegen Korruption, politische Verantwortungslosigkeit und institutionellen Machtmissbrauch entstand eine studentisch geprägte politische Bewegung.

Bei der vorgezogenen Parlamentswahl vom 25. Oktober 2026 erreichte ihre Liste eine klare Mehrheit. Nach Wiederholungsabstimmungen an 53 Wahllokalen erhielt sie gut 53 Prozent der Stimmen.

Die frühere Machtpartei von Aleksandar Vučić lag deutlich dahinter.

Auch hier wurden Unregelmäßigkeiten dokumentiert, darunter problematische Bedingungen des Wahlkampfs und Hinweise auf Stimmenkauf.

Aber gerade Serbien zeigt etwas, das in keiner ernsthaften Analyse europäischer Protestbewegungen fehlen darf: Gesellschaftlicher Widerstand kann aus dem Inneren eines Landes entstehen. Nicht jede Protestbewegung ist das Produkt fremder Geheimdienste oder internationaler Organisationen.

Die Menschen in Serbien brauchten keine Anweisung aus Brüssel, um sich über Korruption und politische Verantwortungslosigkeit zu empören.

In Polen wiederum eskalierte Ende Oktober 2026 der langjährige Streit um das Verfassungsgericht.

Ministerpräsident Donald Tusk und Präsident Karol Nawrocki stehen sich in einer Auseinandersetzung gegenüber, in der beide politischen Lager den Anspruch erheben, die verfassungsmäßige Ordnung zu verteidigen.

Die Wurzeln reichen bis zu den Richterernennungen unter der früheren PiS-Regierung zurück. Die jetzige Regierung will die Unabhängigkeit der Justiz wiederherstellen. Ihre Gegner werfen ihr vor, selbst rechtsstaatliche Grenzen zu überschreiten.

Aber es ist eine Krise, in der die Legitimität höchster staatlicher Institutionen von einflussreichen politischen Kräften grundsätzlich bestritten wird.

Rumänien, Bulgarien, Serbien und Polen sind unterschiedliche Fälle. Sie dürfen nicht künstlich zu einer einheitlichen, von Brüssel gesteuerten Entwicklung erklärt werden. Doch sie haben eine gemeinsame Dimension.

Immer häufiger wird nicht nur über politische Entscheidungen gestritten, sondern über die Legitimität jener Verfahren, durch die diese Entscheidungen zustande kommen. Das ist ein schwerwiegender Unterschied.

Denn eine Demokratie kann einen Streit über Steuern, Migration oder Außenpolitik aushalten. Schwieriger wird es, wenn bedeutende Teile der Gesellschaft nicht mehr daran glauben, dass Wahlen, Gerichte und Parlamente tatsächlich unabhängig und fair arbeiten.

Und genau in diesem gewollten Klima des Misstrauens und der fragwürdigen Eingriffe beansprucht Brüssel zunehmend die Rolle des demokratischen Schiedsrichters. Deutschland begibt sich hier nicht immer in die positivste Rolle.

Die Verfassungsgerichte – die letzte Bastion nationaler Souveränität

Warum geraten ausgerechnet die Verfassungsgerichte immer wieder ins Visier der Europäischen Union?

Die Antwort liegt möglicherweise in ihrer besonderen Machtstellung. Verfassungsgerichte sind keine gewöhnlichen Gerichte. Sie bewachen die verfassungsmäßigen Grenzen staatlicher Macht. Sie können Gesetze aufheben, Kompetenzüberschreitungen feststellen und Regierungen daran hindern, ihre politischen Vorstellungen gegen die eigene Verfassung durchzusetzen.

Damit schützen sie nicht nur die Bürger vor ihren Regierungen. Sie können auch verhindern, dass europäische Institutionen Befugnisse beanspruchen, die ihnen die Mitgliedstaaten niemals übertragen haben.

Genau hier liegt der Konflikt.

Am 7. Oktober 2021 erklärte das polnische Verfassungsgericht bestimmte Auslegungen des EU-Rechts für unvereinbar mit der polnischen Verfassung. Die Europäische Kommission reagierte mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Sie sah darin unter anderem einen Angriff auf den Vorrang des europäischen Rechts und beanstandete die Unabhängigkeit des Gerichts.

Die Auseinandersetzung war keineswegs nur juristischer Natur. Sie berührte die fundamentale Frage, wer innerhalb eines Mitgliedstaates das letzte Wort besitzt: dessen eigene Verfassung oder die europäische Rechtsordnung?

Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 2020 im Zusammenhang mit Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank festgestellt, dass europäische Institutionen ihre übertragenen Kompetenzen überschreiten können.

Diese Konflikte zeigen, weshalb Verfassungsgerichte für die Autonomie der Mitgliedstaaten so bedeutsam sind.

Allerdings müssen sie selbst unabhängig bleiben. Ein Gericht, das zum politischen Instrument einer nationalen Regierung wird, schützt die Souveränität der Bürger ebenso wenig wie eines, das unkritisch jede europäische Kompetenzbehauptung akzeptiert.

Die EU begründet ihre Eingriffe mit dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der einheitlichen Anwendung europäischen Rechts. Dafür bestehen vertragliche Grundlagen. Dennoch darf gefragt werden, ob die Kommission bei der Durchsetzung dieser Ziele stets mit derselben Konsequenz handelt – unabhängig davon, welche politische Richtung die jeweilige Regierung vertritt.

Besonders aufschlussreich ist Polen: Das 2017 eingeleitete Rechtsstaatsverfahren wurde im Mai 2024 nach dem Regierungswechsel und Reformzusagen der neuen Regierung beendet. Das beweist keine parteipolitische Steuerung durch Brüssel. Es macht aber die Frage nach den politischen Maßstäben europäischer Kontrolle keineswegs überflüssig.

Denn wer die Verfassungsgerichtsbarkeit beeinflusst, berührt das Fundament nationaler Selbstbestimmung.

Eine Europäische Union, die ihre Mitgliedstaaten zur Achtung der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet, muss deshalb auch akzeptieren, dass Rechtsstaatlichkeit Grenzen für ihre eigene Macht bedeutet.

Andernfalls wird aus einer Gemeinschaft souveräner Staaten schrittweise eine Ordnung, in der nationale Verfassungen nur noch so weit gelten, wie europäische Institutionen es zulassen.

IV. Die Europäische Union – Macht ohne Bezug zum Wähler

Ursula von der Leyen wurde 2019 mit 383 Stimmen zur Präsidentin der Europäischen Kommission gewählt. 2024 bestätigte sie das Europäische Parlament mit 401 Stimmen.

Sie ist also gewählt worden. Nur eben nicht von den europäischen Bürgern, sondern von Abgeordneten, die die Interessen der Regierungen und politischen Interessen ihrer Parteien personifizieren.

Ihre erste Kandidatur entstand aus Verhandlungen der Staats- und Regierungschefs, obwohl sie nicht als gemeinsame Spitzenkandidatin aus der Europawahl hervorgegangen war. Das Verfahren entspricht dennoch den europäischen Verträgen. Aber die Frage, ob es deshalb demokratisch überzeugend ist, muss separat beantwortet werden.

Die Kommission besitzt weitreichende Befugnisse bei der Vorbereitung europäischer Gesetzgebung, der Überwachung des EU-Rechts und der Verwaltung öffentlicher Mittel. Gleichzeitig ist die politische Verantwortung innerhalb der EU auf zahlreiche Institutionen verteilt. Die Kommission verweist auf den Rat. Die Regierungen verweisen auf europäische Verpflichtungen. Das Parlament verweist auf seine beschränkten Möglichkeiten, selbst Gesetzesinitiativen einzubringen.

Der Bürger soll am Ende akzeptieren, dass jede Entscheidung demokratisch zustande gekommen sei, obwohl es häufig schwierig ist, einen bestimmten politischen Verantwortlichen für ihre Folgen zur Rechenschaft zu ziehen.

Diese Konstruktion halte ich nicht für einen nebensächlichen Schönheitsfehler. Sie ist ein strukturelles Machtproblem. Denn je komplizierter politische Verantwortlichkeit organisiert wird, desto leichter kann sie sich im institutionellen Geflecht verlieren.

Die Europäische Union war ursprünglich als Projekt der Zusammenarbeit gedacht. Sie sollte Frieden sichern, wirtschaftliche Verflechtungen ermöglichen und nationale Gegensätze überwinden.

Das waren legitime Ziele.

Doch Zusammenarbeit ist nicht dasselbe wie politische Zentralisierung. Und aus dem berechtigten Wunsch nach gemeinsamen Regeln folgt nicht, dass möglichst viele politische Entscheidungen möglichst weit vom einzelnen Wähler entfernt getroffen werden sollten.

Ich habe den Eindruck, dass die europäische Politik diese Unterscheidung zunehmend aus dem Blick verloren hat.

Oder sie bewusst nicht mehr treffen möchte.

V. Migration – zehn Jahre später entdeckt Brüssel die Wirklichkeit

Seit 2015 hat die Migrationspolitik Europa gesellschaftlich und politisch verändert.

Die damalige Krise stellte Staaten vor enorme Herausforderungen: Schutzbedürftige Menschen mussten aufgenommen, Grenzen kontrolliert, Asylverfahren organisiert und Entscheidungen über Aufenthalt oder Rückführung getroffen werden.

Es waren schwierige Fragen.

Aber Schwierigkeiten entbinden Regierungen nicht davon, sie offen zu diskutieren.

Stattdessen wurde die Auseinandersetzung über Jahre teilweise moralisch geführt. Wer strengere Grenzkontrollen oder wirksamere Rückführungen verlangte, wurde nicht selten mit dem Vorwurf konfrontiert, eine gefährliche politische Haltung zu vertreten.

Inzwischen hat sich der politische Ton erheblich verändert.

Am 17. Juni 2026 stimmte das Europäische Parlament mit 418 zu 218 Stimmen für eine neue europäische Rückführungsverordnung. Vorgesehen sind unter anderem strengere Mitwirkungspflichten für ausreisepflichtige Personen und die Möglichkeit von Rückführungszentren außerhalb der EU unter bestimmten Bedingungen.

Das ist keine parlamentarische Zustimmung zu einer umfassenden „Remigration“, die auch rechtmäßig aufhältige Menschen erfassen würde. Es ist ein Gesetzgebungsprojekt zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht.

Aber die politische Veränderung ist trotzdem unübersehbar. Was früher mit großer moralischer Empörung diskutiert wurde, gehört heute zum Instrumentarium europäischer Politik.

Warum erst jetzt?

Warum wurde eine sachliche Auseinandersetzung über die Grenzen staatlicher Aufnahme- und Integrationsfähigkeit so lange erschwert? Und warum entsteht bei vielen Bürgern der Eindruck, dass europäische Institutionen gesellschaftliche Probleme zunächst mit moralischen Appellen beantworten und erst später, unter wachsendem politischen Druck, ihre Entscheidungen verändern?

Auch die Regierungen der Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich. Sie wirken an europäischer Gesetzgebung mit und sind bei der Umsetzung von Rückführungen maßgeblich beteiligt. Gerade deshalb überzeugt mich der ständige Hinweis auf Brüssel als angeblich fremde Macht nicht, wenn er von denselben Regierungsvertretern kommt, die zuvor europäische Beschlüsse mitgetragen haben.

Ungarn und die Slowakei stehen für einen anderen politischen Kurs als viele westeuropäische Regierungen; auch in Polen wird die Migrationsfrage erbittert diskutiert.

Doch das Problem liegt tiefer.

Es besteht in der Bereitschaft politischer Verantwortlicher, erhebliche gesellschaftliche Konflikte in Kauf zu nehmen, solange sie an einem einmal beschlossenen politischen Kurs festhalten können.

VI. Wer finanziert die politische Meinung?

Die Demokratie lebt von einer unabhängigen Öffentlichkeit.

Sie braucht Journalisten, Wissenschaftler, Bürgerinitiativen, Verbände und Organisationen, die staatliche Entscheidungen kritisch begleiten.

Deshalb ist die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Arbeit nicht grundsätzlich problematisch. Problematisch wird es, wenn finanzielle Abhängigkeiten nicht mehr nachvollziehbar sind.

Im April 2025 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof einen Bericht über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch EU-Mittel.

Zwischen 2021 und 2023 erhielten NGOs in den untersuchten internen Politikbereichen rund 7,4 Milliarden Euro. Davon wurden 4,8 Milliarden Euro durch die Kommission und 2,6 Milliarden Euro durch Mitgliedstaaten aus EU-Mitteln ausgezahlt.

Die Prüfer stellten fest, dass die Informationen über diese Geldflüsse teilweise unzuverlässig und unvollständig waren. Auch bestimmte finanzierte Lobby- und Interessenvertretungstätigkeiten wurden nicht ausreichend transparent gemacht.

Das ist ein offizieller Prüfungsbefund.

Er beweist nicht, dass die Kommission systematisch politische Zustimmung kauft oder dass sämtliche geförderten Organisationen ihre Unabhängigkeit verloren hätten.

Aber er wirft eine Frage auf, die in einer Demokratie nicht unbeantwortet bleiben darf.

Was geschieht, wenn eine politische Institution Organisationen finanziert, die ihrerseits Einfluss auf öffentliche Debatten und politische Entscheidungen nehmen ohne als staatlich subventioniert erkenntlich zu sein?

Kann eine Organisation die Regierung wirksam kontrollieren, von deren Finanzierung sie in erheblichem Umfang abhängig ist? Und wer kontrolliert die Geldgeber?

Die Europäische Union verlangt von anderen Staaten Transparenz bei der Finanzierung gesellschaftlicher Organisationen. Dann muss sie gerade bei ihren eigenen Förderprogrammen besonders hohe Maßstäbe anlegen. Denn eine politische Meinung wird nicht dadurch unabhängig, dass sie von einer Nichtregierungsorganisation vertreten wird.

Unabhängigkeit ist keine Berufsbezeichnung. Sie ist eine Frage der tatsächlichen Verhältnisse.

VII. WEF, BlackRock und Soros – das politische Milieu jenseits der Parlamente

Das Weltwirtschaftsforum in Davos bringt Vertreter von Regierungen, internationalen Organisationen und großen Unternehmen zusammen.

BlackRock ist einer der weltweit bedeutendsten Vermögensverwalter.

Die von George Soros gegründeten Open Society Foundations unterstützen weltweit Projekte und Organisationen, darunter auch solche mit gesellschaftspolitischen Zielsetzungen.

Diese Einrichtungen unterscheiden sich grundlegend in ihrer Struktur und Funktion, aber nicht immer in ihren Zielen.

Sie bilden nach den vorliegenden Belegen keine gemeinsame geheime Kommandozentrale, die europäische Regierungen steuert. Das muss man ausdrücklich sagen. Aber damit ist die Frage nach ihrem politischen Einfluss keineswegs erledigt.

Internationale Netzwerke können politische Vorstellungen prägen, Interessen bündeln, Personal miteinander verbinden und bestimmte Projekte fördern, ohne jemals einen formellen Regierungsbeschluss zu fassen.

Ein Minister muss nicht bestochen werden, um wirtschaftlichen Interessen nahezustehen. Ein Konzern muss keine Partei besitzen, um Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen zu können. Eine Stiftung muss keine Regierung kontrollieren, um langfristig gesellschaftliche Debatten zu verändern.

Und wer über Jahre dieselben Konferenzen besucht, dieselben Kontakte pflegt und sich in denselben wirtschaftlichen und politischen Milieus bewegt, übernimmt möglicherweise auch deren Sicht auf die Welt.

Friedrich Merz war von 2016 bis 2020 Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock Deutschland. Das ist eine dokumentierte Verbindung zwischen einem führenden deutschen Politiker und einem globalen Finanzunternehmen. Sie beweist nicht, dass Merz als Bundeskanzler Entscheidungen im Auftrag von BlackRock trifft.

Aber sie macht die Frage nach möglichen Interessenkonflikten und der politischen Prägung durch internationale Finanzmilieus legitim.

Ich halte es für einen Fehler, solche Fragen mit dem bloßen Hinweis auf Verschwörungstheorien abzutun. Demokratische Kontrolle darf nicht an der Grenze staatlicher Institutionen enden. Sie muss auch jene wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte berücksichtigen, die politische Entscheidungen beeinflussen können.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob das WEF, BlackRock oder Soros heimlich Europa regieren. Sie lautet, ob die Interessen der Bürger in einer politischen Ordnung noch ausreichend Gewicht besitzen, deren Entscheidungsträger gleichzeitig in zahlreiche internationale Macht- und Interessenbeziehungen eingebunden sind.

Und ob diese Beziehungen tatsächlich transparent genug sind, um demokratische Kontrolle zu ermöglichen.

VIII. Die Ukraine – Europas problematischer Beitrittskandidat

Am 13. Oktober 2026 eröffnete die Europäische Union weitere Kapitel der Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine.

Die deutsche Bundesregierung bekräftigte bereits im April 2026 ihre Unterstützung für eine spätere EU-Mitgliedschaft.

Friedrich Merz sprach im Juli öffentlich darüber, die Ukraine und andere Beitrittskandidaten schrittweise enger an die EU heranzuführen, gegebenenfalls zunächst durch Formen einer Mitgliedschaft ohne Stimmrecht.

Er begründete dies ausdrücklich auch mit geopolitischen Interessen. Das ist ein wichtiger Punkt. Damit ist die politische Absicht dokumentiert: Die Ukraine soll nicht ausschließlich aufgrund ihrer bereits erfüllten rechtsstaatlichen Voraussetzungen integriert werden, sondern auch aufgrund strategischer Überlegungen.

Diese können berechtigt sein. Russland hat die Ukraine angegriffen, und die europäischen Staaten besitzen ein legitimes Interesse an ihrer Sicherheit.

Doch daraus ergibt sich keine Verpflichtung, die Anforderungen an einen EU-Beitritt politisch zu relativieren. Die Ukraine kämpft seit Langem mit schwerwiegender Korruption. Ein besonders aufschlussreicher Fall betrifft Kyrylo Schewtschenko, den früheren Präsidenten der ukrainischen Nationalbank. Er verließ 2022 das Land. Gegen ihn bestehen Vorwürfe im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Veruntreuung von rund 206 Millionen Hrywnja bei der staatlichen Ukrgasbank während seiner früheren Tätigkeit.

2026 begann die gerichtliche Hauptverhandlung.

Ob Schewtschenko persönlich Gelder beiseiteschaffte, ist nicht rechtskräftig festgestellt. Aber das Verfahren zeigt, welche Größenordnungen ukrainische Korruptionsermittlungen erreichen.

Zugleich ist anzuerkennen, dass die Existenz solcher Ermittlungen auch ein Hinweis darauf sein kann, dass Antikorruptionsinstitutionen tatsächlich arbeiten.

Die Frage ist deshalb nicht, ob es in der Ukraine Korruption gibt. Die gibt es nachweislich. Die Frage lautet, ob die staatlichen Institutionen inzwischen ausreichend unabhängig und leistungsfähig sind, um sie dauerhaft zu bekämpfen.

Hinzu kommt ein weiteres Problem. Die rechtsextremen Traditionen bestimmter ukrainischer Kampfverbände sind dokumentiert.

Die französische Zeitung Le Monde identifizierte im Juni 2025 Hunderte ukrainische Soldaten, die in sozialen Medien nationalsozialistische Symbole zeigten, darunter Hakenkreuze und SS-Abzeichen. Besonders viele Fälle betrafen die 3. Sturmbrigade mit historischen Verbindungen zur Asow-Bewegung.

Daraus folgt nicht, dass die gesamte ukrainische Armee oder die ukrainische Regierung nationalsozialistisch wäre. Aber es folgt sehr wohl die Pflicht, solche Erscheinungen ernst zu nehmen.

Wenn europäische Regierungen rechtsextreme Symbolik in ihren eigenen Ländern verurteilen, müssen sie dieselben Maßstäbe gegenüber ausländischen Verbündeten anwenden.

Eine SS-Rune verliert ihren historischen Gehalt nicht dadurch, dass sie von einem Soldaten getragen wird, dessen Land gegen Russland kämpft.

Noch schwerer wiegen dokumentierte Übergriffe bei der ukrainischen Mobilisierung. Amnesty International berichtete über gewaltsame Festnahmen von Männern durch Angehörige der ukrainischen Einberufungsbehörden und über Vorwürfe schwerer Misshandlungen.

Das ukrainische Medium Hromadske untersuchte konkrete Gerichtsverfahren, in denen Mitarbeiter von Rekrutierungsstellen wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung und Folter verurteilt wurden. In einzelnen Fällen erhielten die Verurteilten Bewährungsstrafen und blieben im Militärdienst.

Es ist schwer zu verstehen, wie eine rechtsstaatlich orientierte Regierung derartige Vorgänge hinnehmen kann, ohne ihre Verantwortlichkeit grundsätzlich infrage zu stellen.

Aber das Recht auf Verteidigung umfasst kein Recht zur Folter. Am 2. November 2026 kam es zudem in Petropawliwska Borschtschahiwka bei Kiew zu einer Konfrontation zwischen Anwohnern, Angehörigen von Soldaten und Sicherheitskräften.

In einem von der Nationalgarde genutzten Gebäude wurden Soldaten untergebracht, die ihre Einheiten unerlaubt verlassen hatten. Es wurden Vorwürfe rechtswidriger Freiheitsentziehung und Misshandlung erhoben.

Die Behörden bestritten zentrale Anschuldigungen. Ein nachgewiesener Folterkeller oder ein landesweiter Aufstand gegen die Regierung lässt sich aus diesem Ereignis bislang nicht ableiten. Aber der Vorgang reiht sich in eine Serie von Berichten ein, die dringend unabhängige Aufklärung verlangen.

Warum sollte Europa diese Missstände weniger entschieden kritisieren als vergleichbare Rechtsverletzungen in anderen Ländern? Weil die Ukraine ein Verbündeter ist? Weil sie militärische Unterstützung benötigt? Weil ihre möglichst rasche Integration als geopolitisch erwünscht gilt?

Gerade dann müsste die Prüfung besonders sorgfältig ausfallen.

Die Europäische Union darf ihre rechtsstaatlichen Aufnahmebedingungen nicht von politischen Sympathien abhängig machen.

Und die Bürger ihrer Mitgliedstaaten haben ein Recht darauf, vor einer Erweiterung über finanzielle, institutionelle und sicherheitspolitische Folgen informiert zu werden.

Ich halte deshalb den politischen Nachdruck, mit dem die Ukraine in Richtung EU-Mitgliedschaft geführt wird, angesichts der ungelösten Probleme für fragwürdig. Nicht weil die ukrainische Bevölkerung weniger Rechte verdient hätte. Sondern weil die Mitgliedschaft in einer Rechtsgemeinschaft mehr voraussetzen muss als geopolitische Zweckmäßigkeit.

IX. Deutschland bezahlt – und wer profitiert?

Während die Bundesregierung internationale Verpflichtungen ausweitet, befindet sich die eigene Infrastruktur seit Jahren in einem schlechten Zustand.

Kommunen müssen Investitionen aufschieben. Schulen benötigen Sanierungen. Bei der Deutschen Bahn und auf deutschen Straßen sind die Folgen jahrzehntelanger Versäumnisse unübersehbar.

Gleichzeitig stehen Milliardenbeträge für internationale Unterstützung, Entwicklungszusammenarbeit und neue sicherheitspolitische Verpflichtungen im Raum.

Außenpolitik, humanitäre Hilfe und internationale Zusammenarbeit können Deutschland wirtschaftlich und sicherheitspolitisch erheblichen Nutzen bringen. Aber dieser Nutzen muss überprüfbar sein.

Ein aufschlussreiches Beispiel ist China. Für 2022 wurden in der deutschen Entwicklungsstatistik rund 496 Millionen Euro an Leistungen im Zusammenhang mit China erfasst. Ein erheblicher Teil entfiel auf rechnerische Studienplatzkosten chinesischer Studierender an deutschen Hochschulen.

Es handelt sich also nicht um eine Überweisung von einer halben Milliarde Euro an die chinesische Regierung. Die klassische bilaterale Entwicklungshilfe an China wurde bereits 2010 beendet.

Dennoch bleibt die Frage, weshalb Leistungen im Zusammenhang mit einer globalen Wirtschaftsmacht weiterhin teilweise als Entwicklungszusammenarbeit erfasst werden.

Gewiss kann wissenschaftlicher Austausch sinnvoll sein. Aber weshalb wird eine solche Ausgabe nicht unmittelbar als Bildungs- oder Wissenschaftspolitik ausgewiesen und an ihrem konkreten Nutzen gemessen?

Warum wird der Öffentlichkeit nicht verständlicher erklärt, welche Leistungen tatsächlich ins Ausland fließen, welche lediglich statistisch angerechnet werden und welche wirtschaftlichen Interessen damit verfolgt werden?

Hier beginnt politische Verantwortung. Nicht bei der feierlichen Ankündigung internationaler Projekte. Sondern bei der präzisen Erklärung ihrer Kosten, ihrer Ziele und ihrer Ergebnisse.

Ich erwarte von einer deutschen Bundesregierung, dass sie deutsche Interessen ernst nimmt, ohne dabei internationale Verpflichtungen oder humanitäre Grundsätze zu verleugnen.

Das ist kein Widerspruch.

Ein Widerspruch entsteht, wenn internationale Versprechen offenbar leichter abgegeben werden als verbindliche Zusagen zur Verbesserung der eigenen staatlichen Leistungsfähigkeit.

Die Regierung ist nicht Eigentümerin öffentlicher Mittel. Sie verwaltet sie treuhänderisch. Und sie schuldet den Bürgern Rechenschaft darüber, weshalb sie bestimmte Prioritäten setzt.

X. Kampfhubschrauber, die nicht kämpfen können

Am 2. November 2026 bestätigte das Bundesverteidigungsministerium Probleme bei der Einsatzbereitschaft neuer H145M-Kampfhubschrauber.

Für rund 2,5 Milliarden Euro sollen militärische Versionen dieses Hubschraubertyps beschafft werden. Doch die Bewaffnung bereitet erhebliche Schwierigkeiten.

Bei der vorgesehenen Bordkanonenmunition bestehen Sicherheitsprobleme. Auch die Verfügbarkeit und Integration bestimmter Panzerabwehrwaffen verzögert sich. Der Bundesrechnungshof kritisierte Planungsmängel und warnte vor den Risiken.

Das Ergebnis ist bemerkenswert: Ein milliardenschweres Beschaffungsprojekt liefert zunächst Maschinen, deren vorgesehene Kampffähigkeit nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt ist.

Nun können technische Probleme auch bei sorgfältiger Planung auftreten. Aber derartige Risiken gehören zum Kern dessen, was ein professionelles Beschaffungsmanagement beherrschen muss. Wer ein Waffensystem bestellt, sollte vor der verbindlichen Beschaffung möglichst zuverlässig wissen, ob seine wesentlichen Komponenten funktionieren und rechtzeitig verfügbar sein werden.

Gleichzeitig entwickeln Deutschland und Großbritannien neue weitreichende Präzisionswaffen. Geplant sind Systeme mit Reichweiten von mehr als 2.000 Kilometern, darunter künftig auch Hyperschalltechnologien. Ihre Einführung ist erst für die 2030er-Jahre vorgesehen.

Militärische Forschung kann notwendig sein. Niemand kann ernsthaft verlangen, dass ein Land ausschließlich Waffen beschafft, deren Technologie seit Jahrzehnten unverändert existiert.

Aber ich verlange etwas anderes. Dass die Politik zuerst ihre gegenwärtigen Aufgaben ordentlich erfüllt. Dass Rüstungsprojekte nachvollziehbar geplant werden. Dass technische Risiken vor Vertragsabschluss ernst genommen werden. Und dass politische Verantwortliche für Fehlentscheidungen tatsächlich Verantwortung übernehmen.

Es ist erstaunlich, wie selbstverständlich in Deutschland über immer neue Milliardenprojekte diskutiert wird, während bei bereits beschafften Systemen wesentliche Funktionen fehlen.

Ein Handwerksbetrieb, der dauerhaft Ergebnisse liefert, die nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechen, hätte erhebliche Schwierigkeiten, neue Aufträge zu erhalten.

In der Politik scheint dagegen häufig schon die Ankündigung eines ambitionierten Vorhabens als Leistung zu gelten. Ich halte das für einen fundamentalen Fehler im Verständnis politischer Verantwortung. Eine Regierung wird nicht gewählt, damit sie historische Projekte verkündet. Sie wird gewählt, damit der Staat funktioniert.

XI. Die Jugend rebelliert – und Europa sucht nach Schuldigen

Im Oktober 2026 demonstrierten in Frankreich Hunderttausende Menschen gegen schlechte Bildungsbedingungen, steigende Lebenshaltungskosten und politische Versäumnisse.

Viele Demonstrationen verliefen friedlich.

Aber es kam auch zu schweren Ausschreitungen, Brandstiftungen, Plünderungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei.

Ähnliche Jugendproteste erreichten weitere europäische Länder.

Man darf die Gewalttäter nicht mit allen Demonstranten gleichsetzen.

Doch ebenso wenig sollte man die Gewalt verharmlosen.

Wer Geschäfte plündert oder Gebäude anzündet, hat sich außerhalb legitimen politischen Protests gestellt.

Die gesellschaftliche Frage bleibt dennoch bestehen.

Warum glauben immer mehr Menschen, dass ihre Zukunft durch die etablierten politischen Verfahren nicht ausreichend gesichert wird?

Warum wächst der Eindruck, dass Regierungen zwar für beinahe jedes internationale Problem eine Strategie besitzen, aber für die alltäglichen Schwierigkeiten der eigenen Bevölkerung immer neue Geduld verlangen?

Hier zeigt sich eine tiefe Entfremdung.

Die politischen Institutionen sprechen von Transformation.

Die Bürger sprechen von steigenden Kosten.

Die Institutionen sprechen von strategischer Autonomie.

Die Bürger fragen, weshalb öffentliche Leistungen schlechter werden.

Die Institutionen sprechen von gemeinsamen europäischen Werten.

Die Bürger fragen, warum sie den Eindruck haben, bei wichtigen Entscheidungen kaum noch mitbestimmen zu können.

Es sind zwei politische Sprachen, die sich zunehmend voneinander entfernen.

Und je weniger die Regierenden bereit sind, die Sprache der Bürger ernst zu nehmen, desto größer wird die Gefahr, dass aus Enttäuschung offene Ablehnung wird.

XII. Christine Lagarde – die Macht regelt ihre Nachfolge

Am 29. Oktober 2026 kündigte Christine Lagarde ihren vorzeitigen Rücktritt als Präsidentin der Europäischen Zentralbank zum 7. Februar 2027 an.

Damit endet ihre Amtszeit nahezu neun Monate früher als ursprünglich vorgesehen.

Die Nachfolge kann nun noch vor der französischen Präsidentschaftswahl 2027 geregelt werden.

Das ist politisch bedeutsam.

Die Entscheidung über die Besetzung der EZB-Spitze liegt im vorgesehenen europäischen Ernennungsverfahren. Emmanuel Macron kann den Nachfolger nicht allein bestimmen.

Eine geheime Absprache über Lagardes Rücktritt ist nicht nachgewiesen.

Trotzdem verändert der Zeitpunkt die politischen Möglichkeiten.

Und wieder stellt sich die Frage, weshalb so wichtige Personalentscheidungen in einem System getroffen werden, das für die meisten Bürger kaum durchschaubar ist.

Die Europäische Zentralbank soll unabhängig sein.

Ihre Führung wird aber durch politische Entscheidungen bestimmt.

Das ist institutionell vorgesehen und nicht automatisch ein Widerspruch. Auch unabhängige Behörden benötigen legitimierte Ernennungsverfahren.

Doch daraus ergibt sich die Pflicht zu besonders großer Transparenz.

Wer eine Position von erheblicher wirtschaftspolitischer Bedeutung besetzt, sollte nicht den Eindruck entstehen lassen, dass der Zeitpunkt einer Personalentscheidung vor allem den strategischen Interessen einzelner Regierungschefs dient.

Ob dieser Eindruck im Fall Lagarde berechtigt ist, kann nur eine umfassendere Betrachtung der Entscheidungsabläufe beantworten.

Aber genau diese Betrachtung sollte eine kritische Öffentlichkeit verlangen.

XIII. Gefangen in ihrer eigenen Macht

Vielleicht liegt der größte Irrtum in der Annahme, Europas führende Politiker seien einfach nicht in der Lage, die Folgen ihrer Entscheidungen zu erkennen.

Man nennt sie unfähig, inkompetent oder realitätsfern.

Dabei besitzen sie Zugang zu Informationen, die gewöhnlichen Bürgern nicht zur Verfügung stehen.

Sie verfügen über Fachministerien, wissenschaftliche Dienste, Nachrichtendienste, internationale Beratungsstrukturen und zahllose Experten.

Warum also sollten sie die gesellschaftlichen Folgen ihrer Politik grundsätzlich nicht sehen können?

Ich halte eine andere Erklärung für denkbar.

Vielleicht haben sich viele politische Verantwortungsträger über Jahre in einem Geflecht aus Parteikarrieren, internationalen Netzwerken, wirtschaftlichen Interessen und persönlichen Loyalitäten eingerichtet, aus dem sie kaum noch ausbrechen können.

Nicht unbedingt, weil sie unter Zwang stehen.

Sondern weil ihnen dieses System politische Karrieren, Einfluss, Anerkennung und wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnet.

Wer sich darin bewegt, übernimmt möglicherweise irgendwann auch dessen Maßstäbe.

Das eigene Land wird zu einem politischen Verantwortungsbereich unter mehreren.

Die eigenen Wähler werden zu einer Interessengruppe unter vielen.

Und die politische Zukunft wird nicht mehr allein danach beurteilt, welche Verbesserungen für die Bevölkerung erreicht wurden, sondern auch danach, wie man innerhalb des internationalen Machtgefüges positioniert bleibt.

Das ist eine Hypothese über politische Anreizstrukturen, kein nachgewiesener Vorwurf persönlicher Korruption gegen sämtliche Beteiligten.

Aber sie verdient es, überprüft zu werden.

Denn nicht jede Form politischer Abhängigkeit lässt sich in einem Bankkonto nachweisen.

Nicht jede problematische Interessenverflechtung ist strafbar.

Und nicht jede demokratisch legitimierte Entscheidung dient deshalb automatisch den Interessen derjenigen, die ihre Entscheidungsträger gewählt haben.

Vielleicht haben die Verantwortlichen den Unterschied zwischen ihrem Machterhalt und dem Wohl der Gesellschaft keineswegs vergessen.

Vielleicht kennen sie ihn sehr genau.

Und vielleicht haben sie sich längst entschieden, welchem von beiden sie im Konfliktfall den Vorrang geben.

Das wäre keine zufällige Fehlentwicklung mehr.

Das wäre ein politisches Problem von grundsätzlicher Bedeutung.

XIV. Europa gehört nicht seinen Verwaltern

Europa ist nicht Brüssel.

Europa ist auch nicht die Europäische Kommission, nicht die Europäische Zentralbank, nicht das Weltwirtschaftsforum und nicht irgendeine internationale Finanzorganisation.

Europa sind seine Menschen, seine Geschichte, seine Kulturen, seine Gesellschaften und seine politischen Traditionen.

Die europäische Zusammenarbeit hat zweifellos wichtige Leistungen hervorgebracht. Sie hat wirtschaftliche Verbindungen gestärkt, politische Gegensätze entschärft und ein gemeinsames Regelwerk geschaffen, das in vielen Bereichen Vorteile bietet.

Aber keine dieser Leistungen berechtigt europäische Institutionen dazu, sich mit Europa selbst gleichzusetzen.

Wer die EU kritisiert, ist deshalb nicht automatisch ein Gegner Europas.

Wer europäische Entscheidungen infrage stellt, wendet sich nicht zwangsläufig gegen Frieden und Demokratie.

Und wer von seiner nationalen Regierung verlangt, zunächst die Interessen der eigenen Bevölkerung verantwortlich wahrzunehmen, stellt damit nicht automatisch internationale Solidarität infrage.

Eine demokratische Regierung muss abwägen.

Aber sie darf dabei nicht vergessen, wer ihr das Mandat erteilt hat.

Ich betrachte die Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre mit wachsender Sorge.

Nicht weil jede einzelne Entscheidung aus Brüssel falsch wäre.

Nicht weil sämtliche europäischen Politiker dieselben Interessen verfolgten.

Und auch nicht, weil jede Protestbewegung recht hätte.

Sondern weil sich ein politisches Muster erkennen lässt, das ich für gefährlich halte: Die Regierenden entwickeln langfristige politische Ziele, verteidigen diese selbst gegen erhebliche gesellschaftliche Widerstände und reagieren auf den wachsenden Vertrauensverlust häufig mit der Forderung nach noch mehr politischer Koordination, Kontrolle und institutioneller Macht.

Das ist aus meiner Sicht kein geeigneter Weg, demokratische Zustimmung zurückzugewinnen.

Denn Zustimmung lässt sich nicht dauerhaft durch moralische Appelle ersetzen.

Vertrauen lässt sich nicht verordnen.

Und demokratische Legitimation lässt sich nicht durch die Behauptung retten, die eigenen politischen Ziele seien alternativlos.

Die Europäische Union muss sich entscheiden, was sie sein möchte.

Eine Gemeinschaft souveräner demokratischer Gesellschaften, die miteinander kooperieren und deren Bürger die politischen Entscheidungen kontrollieren können.

Oder eine zunehmend zentralisierte politische Ordnung, in der nationale Parlamente, Regierungen und Gesellschaften vor allem noch die Aufgabe haben, bereits festgelegte europäische Prioritäten umzusetzen.

Die erste Möglichkeit halte ich für verteidigungswürdig.

Die zweite für gefährlich.

Denn eine Demokratie wird nicht erst dann beschädigt, wenn eine Regierung Wahlen abschafft oder Oppositionsparteien verbietet.

Sie kann auch dann an Substanz verlieren, wenn die Wahlen zwar weiterhin stattfinden, die politischen Handlungsmöglichkeiten der Gewählten aber immer enger durch Verpflichtungen, Netzwerke und Entscheidungen begrenzt werden, auf die der einzelne Bürger kaum Einfluss besitzt.

Europa steht in Flammen.

Nicht überall brennen Autos. Nicht jede Demonstration endet in Gewalt. Und nicht jeder politische Konflikt ist eine Revolution.

Aber an vielen Orten brennt etwas, das für eine demokratische Ordnung wesentlich schwerer zu ersetzen ist als ein beschädigtes Gebäude.

Das Vertrauen.

Und während die Regierenden neue Programme verabschieden, neue internationale Verpflichtungen eingehen, neue Milliardenprojekte ankündigen und neue politische Führungspositionen besetzen, wächst eine Frage, die sie offenbar nur ungern beantworten.

Wem dient diese Politik eigentlich noch?

Ich glaube nicht, dass sich diese Frage durch einen weiteren Gipfel in Brüssel beantworten lässt.

Auch nicht durch die nächste Erklärung über europäische Werte.

Die Antwort muss sich an konkreten Entscheidungen zeigen: an der Unabhängigkeit der Gerichte, an der Achtung vor Wahlergebnissen, an wirksamer Kontrolle öffentlicher Gelder, an der Durchsetzung von Recht, an der Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen und an der Bereitschaft, politische Fehler tatsächlich zu korrigieren.

Bis dahin bleibt ein Verdacht, den ich angesichts der Entwicklungen für durchaus begründet halte.

Vielleicht scheitert die europäische Politik gar nicht an ihren eigenen Zielen.

Vielleicht scheitert sie vor allem an den Erwartungen der Menschen, für die sie angeblich gemacht wird.

Und vielleicht liegt genau darin der Grund, weshalb so viele ihrer Verantwortlichen unbeirrt weitermachen.

Nicht weil sie nicht wissen, was sie tun.

Sondern weil sie es wissen.

Und weil sie inzwischen mehr zu verlieren hätten, wenn sie ihren Kurs änderten, als wenn sie ihn fortsetzten.

Quellen zum Essay

Die Quellen sind thematisch geordnet, damit du sie für die Veröffentlichung bei alterstorheiten.info als weiterführende Belege übernehmen kannst.

ThemenkomplexQuellen
Rumänien: Annullierung und WiederholungswahlOSZE-Abschlussbericht, 28.10.2025
Georgien: Michael Roths politische BeteiligungMichael Roths eigene Stellungnahme
Bulgarien: Wahlkorrektur und MandatsverteilungInternational IDEA, März 2025
Serbien: Wahl und WiederholungsabstimmungenWahlbeobachter CRTA, 02.11.2026
Polen: Konflikt um das VerfassungsgerichtReuters, 02.11.2026
EU: Wahl der KommissionspräsidentinEuropäisches Parlament, 18.07.2024
Migration: RückführungsverordnungEuropäisches Parlament, 17.06.2026
EU: NGO-FinanzierungEuropäischer Rechnungshof, 07.04.2025
Merz: Verbindungen zu BlackRockAbgeordnetenwatch: Lobby-Akte Merz
Ukraine: EU-BeitrittsverhandlungenRat der EU, 13.10.2026
Ukraine: KorruptionsverfahrenDokumentation des Schewtschenko-Verfahrens
Ukraine: Rechtsextreme SymbolikLe Monde, 18.06.2025
Ukraine: Misshandlungen bei der MobilisierungAmnesty International, Jahresbericht 2025
Ukraine: Vorfall bei KiewKyiv Independent, 02.11.2026
Deutschland: H145M-KampfhubschrauberDeutschlandfunk, 02.11.2026
Deutschland: Neue LangstreckenwaffenBritisches Verteidigungsministerium, 16.03.2026
EZB: Christine Lagardes vorzeitiger RücktrittEuropäische Zentralbank, 29.10.2026