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Redefreiheit

Bürger oder Untertan – Entscheidung oder Erlaubnis?

„Wer treten wollte, musste sich treten lassen, das war das eherne Gesetz der Macht.“ Zitat: „Der Untertan“, Heinrich Mann Im Verlauf unserer Geschichte haben sich verschiedene Gesellschaftssysteme und Regierungsformen entwickelt, die das Verhältnis zwischen Individuum und Staat auf unterschiedliche Weise geformt haben. Von der Antike bis in die Gegenwart waren und sind viele Menschen Untertanen, gebunden an das Wort und die Gesetze des Herrschers. Diese Machtstruktur basierte auf Hierarchien, in denen individuelle Rechte kaum eine Rolle spielten. Mit dem Aufkommen der Aufklärung im 17. und 18. Jahrhundert veränderte sich jedoch die Perspektive. Der Gedanke, dass jeder Mensch von Geburt an grundlegende Rechte besitzt und als mündiger Bürger anzusehen ist, wurde immer stärker. Dies führte zu demokratischen Bewegungen und zur Bildung moderner Verfassungsstaaten, in denen Bürgerrechte zentral verankert wurden. Ein Bürger unterscheidet sich von einem Untertan durch seine aktive Rolle im politischen und gesellschaftlichen Leben. Durch Wahlbeteiligung, Engagement in Vereinen oder Organisationen und die Einflussnahme auf politische Entscheidungen kann der Bürger seine Stimme und Meinung aktiv in die Gesellschaft einbringen. Demnach ist das Bürgersein nicht nur eine passive Existenz, sondern eine, die von Partizipation und Verantwortungsbewusstsein geprägt ist. In Demokratien genießen Bürger vielfältige Rechte, die ihnen durch die Verfassung oder das Grundgesetz garantiert werden. Diese Rechte sind das Fundament für ein selbstbestimmtes Leben, ein unveräußerliches Recht von dem jeder Bürger nach eigener Entscheidung Gebrauch machen kann. Weder kann ihm dieses Recht zugesprochen, noch kann es ihm abgesprochen werden. Die Nutzung seiner Bürgerrechte ist ausschließlich seine persönliche Entscheidung.Jeder Bürger hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern… Weiterlesen »Bürger oder Untertan – Entscheidung oder Erlaubnis?

Privatisierung der Meinungsregulierung: Analyse des „Digital Services Acts“

Der Digital Services Act will einen europäischen Weg der Sprach- und Rederegulierung finden, der die nationalen Regulierungen und rechtlichen Anforderungen der einzelnen EU-Staaten nur unzureichend berücksichtigt. Plattformbetreiber, wie Telegram, Meta (Facebook) und X (Twitter) sehen sich in diesem Zusammenhang mit der Aufgabe konfrontiert, ihre Moderationsrichtlinien an die neu erlassenen rechtlichen Vorgaben anzupassen und gleichzeitig die nationalen Besonderheiten ihrer europäischen Nutzerbasis zu berücksichtigen. Das ist im Grunde kaum möglich, da z.B. im deutschen Grundgesetz die Redefreiheit garantiert ist. Der Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) sichert die Rede-, Meinungs- und Pressefreiheit zu. Der genaue Wortlaut des relevanten Absatzes ist:Artikel 5 GG, Absatz 1:„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Allerdings gibt es auch Einschränkungen, die in Absatz 2 festgelegt sind:„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Das bedeutet, dass die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos ist, sondern durch andere Gesetze (wie etwa das Strafgesetzbuch bei Verleumdung oder Volksverhetzung), also staatlich juristisch eingeschränkt werden kann. Diese bisher gültige Regelung findet allgemeine Zustimmung in der Bevölkerung. Dies ist auch im Kontext des Digital Services Act und der Plattformmoderation relevant, da hier die Balance zwischen Meinungsfreiheit und ihren gesetzlichen Grenzen zumindest fragwürdig ausgelegt wird. Die ausschließliche Festlegung durch geltendes Recht und deren Anwendung durch Gerichte wird ausgehöhlt… Weiterlesen »Privatisierung der Meinungsregulierung: Analyse des „Digital Services Acts“