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Gesundheitswesen

18 Tage Hungerstreik – der griechische Weg

In Deutschland ist das sogenannte Impfpflichtgesetz für Ü18 und Ü60 vorerst vom Tisch. Soweit die m.E. gute Nachricht. Allerdings ist damit längst nicht das Problem der im Herbst folgenden Covid-19-Maßnahmen gelöst. Noch steht die Entscheidung zu den EU-Impfpässen aus. Vor allem die Impfpflicht für die Mitarbeiter des Pflege-, und Gesundheitswesens schwebt noch wie ein Damoklesschwert über die Betroffenen. Der Bundestag und der Bundesrat beschlossen am 10.12.2021 mit dem § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine umfassende Impfpflicht im Gesundheitswesen.

Dieser Impfzwang im Gesundheitswesen soll ab 15.03.2022 wirksam werden. Der Zwang zur Impfung stellt nicht nur eine Abschaffung der verbürgten Rechte aus dem Grundgesetz dar, nachdem jeder Bürger ein Anrecht auf Unversehrtheit seines Körpers und der freien Entscheidung diesbezüglich hat. Sondern sie gefährdet indirekt auch die Versorgung alter und kranker Menschen. Sie wirft auch existentielle Fragen nach dem Unterhalt für die Mitarbeiter und deren Familien auf. Der billige Applaus aus dem Bundestag ist längst verflogen und hat sich als miserable Farce erwiesen.

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